Compliance Pillar

revDSG-konforme KI in Schweizer Unternehmen

Was das revidierte Datenschutzgesetz konkret für KI-Nutzung bedeutet. Und wie du pragmatisch konform wirst, ohne Anwalts-Theater.

⚠️ Dieser Guide ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Konkrete revDSG-Konformität für dein Unternehmen kann nur ein Schweizer Anwalt mit Fokus Datenschutz beurteilen. Wir beschreiben, wie wir bei Waldsee mit KI-Implementierungen zu revDSG umgehen. Deine Rechtsabteilung oder Datenschutzbeauftragte:r muss die finale Beurteilung machen.

Was ist revDSG

Das revidierte Datenschutzgesetz, in Kraft seit 1. September 2023, ersetzt das alte DSG. Es ist nicht identisch mit der EU-DSGVO, aber stark angelehnt. Wichtigste Punkte für KI-Nutzung: Bearbeitungs-Verzeichnis, Information der Betroffenen, Auftragsdatenverarbeitung-Verträge mit Drittlands-Anbietern, Risiko-Abwägungen bei automatisierten Entscheidungen.

Quelle: fedlex.admin.ch.

Was bedeutet revDSG konkret für KI-Nutzung

1: Bearbeitungs-Verzeichnis

Du musst wissen, welche Personendaten in welchen Tools verarbeitet werden. Wenn Mitarbeitende ChatGPT mit Mandantendaten füttern, gehört das ins Verzeichnis. Shadow KI macht das unmöglich. Daher Punkt 1: KI-Inventur.

2: Auftragsdatenverarbeitung

Cloud-KI mit US-Anbieter (OpenAI, Anthropic, Microsoft) = Datenübermittlung in Drittland. Braucht: Datenübermittlungs-Vertrag (DPA), Risikobewertung, ggf. zusätzliche Schutzmassnahmen.

3: Information der Betroffenen

Wenn Personendaten via KI verarbeitet werden, müssen Betroffene informiert sein. Datenschutz-Erklärung muss KI-Nutzung erwähnen.

4: Automatisierte Einzelentscheidungen

Wenn KI alleine entscheidet (Bewerbung, Kreditvergabe), greift Art. 21 revDSG: Informations-Pflicht und Recht auf menschliche Überprüfung.

5: Datensicherheit

Technisch-organisatorische Massnahmen (TOMs). Bei KI heisst das u. a.: Zugriff kontrolliert, Logs vorhanden, kein Datenfluss in Schatten-Tools.

Pragmatische Konformitäts-Wege

Weg A: Cloud-KI mit DPA

  • ChatGPT Enterprise / Microsoft Copilot mit Datenübermittlungs-Vertrag
  • Information der Betroffenen via Datenschutz-Erklärung
  • Bearbeitungs-Verzeichnis pflegen
  • Schulung der Mitarbeitenden, was rein darf, was nicht
  • Funktioniert für viele Office-Workflows

Weg B: On-Prem-KI

  • Hardware bei dir vor Ort (z. B. Lenovo ThinkStation PGX)
  • Keine Drittland-Übermittlung. Punkt.
  • Bearbeitungs-Verzeichnis trotzdem pflegen
  • Information der Betroffenen trotzdem
  • Strukturell einfacher konform

Weg C: Hybrid

  • Sensitive Workflows on-prem, generische in Cloud
  • Klare Spielregeln, welche Daten wo

Was du als Geschäftsleitung konkret tun solltest

  1. KI-Inventur: Wer nutzt was? (Stunde im Führungskreis reicht)
  2. Spielregeln: 1-Seiten-„KI-Hausordnung" für Mitarbeitende
  3. Sanktioniertes Tool: ChatGPT Enterprise mit DPA, Copilot, oder on-prem
  4. Datenschutz-Erklärung anpassen: KI-Nutzung erwähnen
  5. Bearbeitungs-Verzeichnis pflegen: laufend halten

Häufige Fragen

Ist ChatGPT in der Schweiz illegal?

Nein. Mit Datenübermittlungs-Vertrag und korrekter Information der Betroffenen revDSG-konform nutzbar. „Illegal" ist sie nicht.

Brauche ich Swiss-hosted KI?

Nicht zwingend. Schweiz-Hosting löst Drittland-Frage strukturell, ist aber nicht die einzige Konformitäts-Option.

Was ist mit der EU-DSGVO?

Wenn du Daten von EU-Bürgern verarbeitest, gilt zusätzlich DSGVO. Für reine CH-Datenflüsse reicht revDSG.

Brauche ich eine:n Datenschutzbeauftragte:n?

revDSG verpflichtet nur in bestimmten Fällen. Empfehlung: jemand intern verantwortlich, externer Anwalt mit an Bord.

Wie hoch sind die Bussen?

Bussen-Höhe variiert je nach Tatbestand. Konkrete Bandbreite und persönliche vs. unternehmens-bezogene Haftung bitte mit Schweizer Anwalt verifizieren.

Kann revDSG-konforme KI ohne On-Prem?

Ja, mit DPA-Vertrag und sauberer Konfiguration. On-Prem ist eine Option, nicht die einzige.